Besucherordnung

für die Veranstaltungen des Mittelsächsischen Kultursommers

Die Besucherordnung wird mit dem Betreten des Veranstaltungsortes anerkannt und bei Nichteinhaltung kann der Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen.

 

1. Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

 

2. Personen, die gegen die Regeln dieser Veranstaltungsordnung verstoßen, können vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie der Beschäftigten des Veranstalters sofort Folge zu leisten.

 

3. Das eingesetzte und legitimierte Personal übt im Rahmen seiner Zuständigkeit das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Kontrollen im Sinne der Besucherordnung vorzunehmen. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Rechtswidriges Verhalten wird umgehend zur Anzeige gebracht.

 

4. Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Person berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.

 

5. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, gegen die Veranstaltungsordnung oder das Hausrecht verstoßen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, können zurückgewiesen und am Betreten des Geländes gehindert werden.

 

6. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Veranstaltungsbereiche, Wege, Treppen und Tore zu benutzen. Diese sind beleuchtet oder erkennbar gesichert. Das Verlassen der für die Öffentlichkeit vorgesehenen Veranstaltungsbereiche, Wege, Treppen und Tore geschieht auf eigene Gefahr.

 

7. Kinder dürfen den Veranstaltungsort nur in Begleitung einer die Aufsichtspflicht wahrnehmenden Person betreten.

 

8. Eine Haftung für verloren gegangene Sachen besteht nicht.

 

9. Diebstahl sowie Beschädigungen von Bauwerken, Pflanzen, Kunstwerken und allen weiteren Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt. Jeder Besucher haftet in vollem Umfang für alle durch ihn verursachten Schäden und die dadurch entstehenden Folgeschäden.

 

10. Das Veranstaltungsgelände ist sauber zu halten. Insbesondere für Abfall sind die dafür vorgesehenen Behälter zu benutzen. Jegliche Verunreinigung des Geländes ist untersagt. Die Verrichtung der Notdurft ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Einrichtungen gestattet.

 

11. Verboten ist die Mitnahme von:

  • Waffen jeder Art, bzw. Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können
  • pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, gefährlichen und brennbaren Substanzen (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
  • Laserpointer
  • Kameras (außer für private Zwecke) oder sonstigen Ton- oder Bildaufnahmegeräten
  • sperrigen Gegenständen wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Reisekoffern (Ausnahme: Sitzgelegenheiten bei ausgewählten Veranstaltungen)
  • Fahnen oder Transparenten (Ausnahme: vom Veranstalter verteilte oder genehmigte Fahnen)
  • mechanisch betriebenen Lärminstrumenten und Gasdruckfanfaren
  • Tieren. Ausgenommen sind Behindertenbegleithunde (z.B. Blindenführhunde, Signalhunde für Hörgeschädigte oder Begleithunde für Körperbeschädigte), sofern ein Nachweis über die Notwendigkeit des Mitführens des Begleittieres erbracht wird. (Ausnahme: Veranstaltungen im Schlosspark Lichtenwalde und im Kloster Buch. Das Führen von Hunden ist dort nur an der Leine bzw. mit Maulkorb bei größeren Tieren gestattet. Diese Ausnahme gilt nicht für Konzerte und Theateraufführungen.)
  • alkoholischen Getränken

 12. Nicht gestattet sind: 

  • das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Getränken und Lebensmitteln (bis 0,5 l PET alkoholfreie Getränke sind gestattet)
  • das rechtswidrige Mitführen sowie der rechtswidrige Gebrauch von Substanzen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen
  • Feuer machen, grillen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkörpern, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen
  • das Besteigen von Denkmälern, Bäumen, Ampeln, Zäunen, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodesten, Masten aller Art usw. sowie das Betreten von Unterholz und Sträuchern
  • das Durchführen von Versammlungen und politische Meinungsäußerungen
  • das Verbreiten von extremen oder anderen verfassungsfeindlichen Parolen und das Tragen solcher Symbole

 13. Es ist verboten: 

  • ohne Zutrittsberechtigung Bereiche zu betreten, die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind
  • Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen
  • Tonwiedergabegeräte zu betreiben
  • ohne Genehmigung des Veranstalters Waren jeglicher Art zu verkaufen, Dienstleistungen anzubieten, Drucksachen zu verteilen, Sammlungen durchzuführen oder künstlerische Darbietungen zur Aufführung zu bringen, ebenso die Werbung und Verteilung von Gegenständen aller Art

 14. Film-, TV- und Tonaufnahmen sind untersagt (außer durch die vom Veranstalter zugelassenen Medienvertreter).

 

15. Bei dieser Veranstaltung wird viel fotografiert und gefilmt! Daher ist zu erwarten, dass auch Sie und Ihre Familie auf einer Aufnahme mit Bild und Ton festgehalten werden. Mit Ihrem Besuch auf diesem Gelände erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung entstandenen Bild- und Tonaufnahmen unentgeltlich und zeitlich unbefristet für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des MISKUS verwendet werden dürfen.

 

16. Die erworbenen Eintrittskarten sind jederzeit mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß!

 

Veranstalter:  Mittelsächsischer Kultursommer e.V. (MISKUS) - Georgenstraße 19 - 09661 Hainichen

 

Hainichen, den 31.01.2022